Die aktuelle Gesetzgebung läßt sich am einfachsten vor dem Hintergrund folgender Grundsätze der von breiten legislativen Mehrheiten getragenen ungeschrieben Grundsätze verstehen:
1. Etwas zu tun oder zu unterlassen ist jedermann strikt untersagt.
2. Jeder Verstoß ist strafbar.
3. Ob, wann und wie die Bestrafung erfolgt, entscheidet jede sich für zuständig erachtende staatliche Behörde nach
ihrem freien Ermessen |